Kaufprämie für Elektroautos erhöht bis zu 9000 EUR

Kaufprämie für Elektroautos erhöht bis zu 9000 EUR

 

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte eine Kaufprämie erhalten, den "Umweltbonus". Eine zusätzliche Innovationsprämie verdoppelt den staatlichen Anteil. Auch das Bezahlen an Ladesäulen wird künftig einfacher und nutzerfreundlicher sein. Für reine E-Autos sollen deutlich mehr Schnellladestationen geschaffen werden.

Wer beabsichtigt, auf Elektromobilität umzusteigen, kann sich – zusätzlich zum Umweltbonus – über einen höheren staatlichen Zuschuss beim Kauf eines Elektrofahrzeugs freuen. Die sogenannte Innovationsprämie gilt seit dem 8. Juli 2020. Sie ist derzeit noch befristet für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021. Laut politischem Beschluss der Konzertierten Aktion Mobilität (KAM) vom 17. November 2020 soll die zusätzliche Prämie jedoch über das Jahr 2021 hinaus verlängert werden.

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zusätzliche Anreize

Um E-Mobilität zusätzlich zu fördern, ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei. Obwohl dabei sonst anfallende Stromkosten eingespart werden, wird das Aufladen ausnahmsweise nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa beim Dienstwagen oder bei Essensgutscheinen.

Darüber hinaus ist derjenige, der sich ein Elektroauto neu zulegt, ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Parallel zur Verlängerung des Umweltbonus wird der Einbau eines akustischen Warnsignals speziell für geräuscharme Elektrofahrzeuge eingeführt. Hierfür beträgt die Förderhöhe pauschal 100 Euro.

 

Veröffentlicht am 01.12.2021.

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